Verordnungen und Kosten

Folgende Personen und Institutionen erheben eine Diagnose und stellen eine Verordnung für eine logopädische Behandlung aus:

 

  • Hals-Nasen-Ohren Ärzte
  • Pädaudiologen
  • Hausärzte (Allgmeinärzte/Internisten)
  • Pädiater/Kinderärzte
  • Kieferorthopäden
  • Phoniater
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Neurologen
  • Kinderkliniken
  • Zahnärzte

Der Arzt notiert die Dauer, die Gesamtanzahl sowie die Menge der Behandlungen pro Woche. In der Regel muss eine Verordnung innerhalb von 28 Tagen angefangen werden.

Die Kosten für die Behandlung Ihres minderjährigen Kindes werden durch die Krankenkasse übernommen. Erwachsene zahlen eine gesetzliche Zuzahlung, falls keine Befreiung vorliegt. Diese Zuzahlungen müssen nur bis zur sogenannten Belastungsgrenze entrichtet werden. Zurzeit liegt diese bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken bei 1%.

Es ist auch möglich die Kosten für eine Behandlung selbst zu übernehmen. In diesem Fall schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Behandlungsvereinbarung ab.

 

Stand: Januar 2021